Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahl 2025
Am 8. und 9. November 2025 finden die Wahlen zum neuen Pfarrgemeinderat (PGR) und Kirchenvorstand (KV) statt.
Alle Wahlberechtigten laden wir sehr herzlich dazu ein.
Bis zum 5. Oktober können sie zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros Auskunft darüber erhalten, ob Sie in den Wahlberechtigtenlisten verzeichnet sind und Ihre personenbezogenen Daten prüfen. Einsprüche gegen die Wahlberechtigtenlisten können ebenfalls bis zum 5. Oktober an den Wahlvorstand gerichtet werden.
Ab dem 28.09. können Sie sich auf der Homepage oder durch die Aushänge an allen Kirchorten unserer Pfarrei über die zur Wahl stehenden Kandidat*innen für beide Gremien informieren. Ergänzungsvorschläge können noch bis zum 7. Oktober eingereicht werden. Die endgültige Kandidierendenliste wird dann am 12. Oktober bekanntgegeben.
Die Stimmabgabe an den beiden Wahltagen erfolgt vor bzw. nach den Gottesdiensten in den Kirchen St. Peter und Paul, St. Mauritius, St. Joseph und St. Johannes Baptist.
Gerne weisen wir auf die Möglichkeit der Briefwahl hin. In unseren Kirchen liegen Formulare aus, mit denen Sie die Briefwahlunterlagen bis spätestens zum 5. November im Pfarrbüro beantragen können. Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie dann nach Bekanntgabe der endgültigen Kandidierendenliste.
Wahlorte und -zeiten:
Samstag, 08.11.2025: 16.00 - 17.00 Uhr: St. Joseph, Welper
Samstag, 08.11.2025: 18.30 - 19.30 Uhr: St. Mauritius, Niederwenigern
Sonntag, 09.11.2025: 09.30 - 10.30 Uhr: St. Johannes Baptist, Blankenstein
Sonntag, 09.11.2025: 11.00 - 12.00 Uhr: St. Peter und Paul, Mitte
Sonntag, 09.11.2025: 17.30 - 18.30 Uhr: St. Peter und Paul, Mitte
Informationen zur Wahl und zu den Gremien
Der PGR wirkt gemeinsam mit dem Seelsorgeteam bei der Ausrichtung der pastoralen Arbeit der Pfarrei, der Gemeinden und der Handlungsfelder mit. Er gestaltet die Pfarrei als Ermöglichungsraum für kirchliches Leben. Er koordiniert, unterstützt und vernetzt pastorale Angebote und Initiativen. Außerdem trägt der PGR Mitsorge für eine transparente Öffentlichkeitsarbeit der Pfarrei.
Sache des KV ist die Vertretung und Verwaltung der Kirchengemeinde in rechtlichen sowie wirtschaftlichen Belangen. Dazu gehören insbesondere die Aufstellung eines Haushaltsplanes und eines Jahresabschlusses, die Unterhaltung der Friedhöfe sowie die Sorge um die Gebäude und Liegenschaften der Kirchengemeinde. Zudem obliegt dem KV die Anstellung und Verwaltung des (nicht-pastoralen) Personals.
Zu den 6 gewählten PGR-Mitgliedern kommt der Pfarrer als geborenes Vorstandsmitglied (nicht als Vorsitzender) hinzu. Zusätzlich entsendet das Seelsorgeteam 2 Mitglieder in den PGR. Auch der KV entsendet eines seiner Mitglieder. Es können bis zu 5 weitere Mitglieder hinzuberufen werden.
Den KV bilden zunächst die 10 gewählten Mitglieder. Geborener Vorsitzender ist der Pfarrer. Außerdem entsendet der PGR eines seiner Mitglieder in den KV. Die Verwaltungsleiterin ist die Geschäftsführerin des KV, jedoch nicht stimmberechtigt.
Beide Gremien haben die Möglichkeit, für bestimmte Themenbereiche Ausschüsse zu bilden. So gab es im KV bisher den Finanzausschuss, den Bauausschuss, den Personalausschuss und den Friedhofsausschuss. Die Ausschüsse bereiten in ihrem jeweiligen Fachgebiet die Entscheidungen vor, die dann vom gesamten Gremium getroffen werden. In den Ausschüssen können auch Personen mitarbeiten, die nicht gewählte KV-Mitglieder sind.
Grundsätzlich entscheidet das aktuell amtierende Gremium selbst über die Häufigkeit der Sitzungen. In der nun zu Ende gehenden Wahlperiode trifft sich der PGR in der Regel alle zwei Monate (z.Zt. mittwochs ab 19.15 Uhr). Der KV tagt monatlich (z. Zt. dienstags ab 19.30 Uhr). Sitzungen der einzelnen Ausschüsse können noch hinzukommen. Die konkreten Wochentage und Uhrzeiten können die neu gewählten Mitglieder selbstverständlich verändern. Es ist außerdem vorgesehen, dass PGR und KV wenigstens zweimal jährlich gemeinsam tagen.
Sowohl für den PGR als auch für den KV dauert eine Amtszeit 4 Jahre. Wiederwahlen sind unbegrenzt möglich.
Grundsätzlich braucht es für beide Gremien ein Interesse daran, das kirchliche Leben in der Pfarrei zukunftsfähig zu gestalten. Dies gilt sicher auch im Hinblick die weiterhin zu erwartenden Veränderungsprozesse - in pastoraler wie in wirtschaftlicher Perspektive. Sie sollten sich dabei nicht nur als Vertreter*in des eigenen Kirchortes verstehen, sondern bereit sein, die Belange der gesamten Pfarrei mit in den Blick zu nehmen. Keinesfalls sollten Sie sich zu einer Kandidatur gedrängt fühlen! Nicht (!) Voraussetzung ist, dass Sie bereits schon seit langer Zeit in anderen Ehrenämtern in der Pfarrei tätig sind. Es wäre sogar wünschenswert, auch Menschen zu gewinnen, die ganz neue Perspektiven und Ideen mit einbringen.
Das Institutionelle Schutzkonzept (ISK) zur Prävention sexualisierter Gewalt ist insbesondere von den Mitgliedern in PGR und KV mitzutragen. Spätestens nach der Wahl ist an einer entsprechenden Schulung teilzunehmen und ein Erweitertes Führungszeugnis (EFZ) muss vorgelegt werden. Weitere Informationen zum Thema Prävention finden Sie auf der Homepage unserer Pfarrei.
Kandidat*innen müssen Mitglied der Pfarrei sein, d.h. sie müssen katholisch und dürfen nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Es darf kein Beschäftigungsverhältnis zwischen der kandidierenden Person und der Kirchengemeinde bestehen. Außerdem müssen innerhalb des Pfarreigebiets wohnen, sofern sie nicht vor der bereits abgelaufenen Frist einen entsprechenden Antrag gestellt haben.
Hinsichtlich des PGR sind alle Pfarreimitglieder wählbar, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Hinsichtlich des KV sind alle Pfarreimitglieder wählbar, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wer für PGR oder KV kandidieren möchte, füllt bitte die „Bereitschaftserklärung zur Kandidatur“ und die „Einwilligung in die Verwendung von Fotografien und Daten“ aus und sendet diese adressiert an den Wahlausschuss (PGR) bzw. an den Wahlvorstand (KV) c/o Pfarrbüro St. Peter und Paul, Bahnhofstr. 13, 45525 Hattingen.
Die genannten Formulare finden Sie hier auf der Homepage unserer Pfarrei.
Spätestens ab dem 21. September 2025 werden die vorläufigen Kandidat*innen durch Aushänge in den Schaukästen, in den Mitteilungen im Rahmen der Gottesdienste sowie auf der Homepage der Pfarrei bekanntgegeben. Veröffentlicht werden Vor- und Nachnamen, Beruf und Wohnsitz (nur Ort/Ortsteil). Bei berechtigtem Interesse kann auf die Angabe von Beruf und Wohnsitz verzichtet werden.
Ergänzungsvorschläge sind danach noch bis zum 12. Oktober 2025 möglich. Jeweils nach den Gottesdiensten am 25. und 26. Oktober 2025 werden alle Kandidat*innen die Möglichkeit erhalten, sich mit einem kurzen Statement persönlich vorzustellen. Dies ist jedoch nicht verpflichtend.
Die Arbeit des PGR regelt die „Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Essen“ vom 2. Juni 2021. Das neue „Kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz“ (KVVG) vom 1. November 2024 ordnet die Arbeit des KV. Beide Texte finden Sie als Download hier auf unserer Homepage.
Melden Sie sich gerne beim Vorsitzenden des Wahlausschusses bzw. des Wahlvorstands, bei Pastor Marius Schmitz